Daher werden Neupflanzungen in der freien Landschaft über die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie gefördert. Die Förderung ist auf kommunalen und privaten Flächen möglich.
Darum kümmert sich der Landschaftspflegeverband:
- Ortseinsicht und Planung der Pflanzmaßnahme zusammen mit Flächeneigentümer
- Antragstellung für Fördermittel
- Fachgerechte Auswahl der Heckenpflanzen und Obstbäume
- Organisation der Pflanzung mit Landwirten und/oder Flächeneigentümer
Förderung:
Pflanzungen in der freien Landschaft werden zu 70 % gefördert (Mittel des Freistaats Bayern und der EU). Den Eigenanteil übernimmt der Landschaftspflegeverband. Bei Streuobstwiesen auf Privatflächen wird der Eigentümer am Eigenanteil mit beteiligt. Die Förderung ist an bestimmte Auflagen gebunden, wie Verwendung von Obsthochstämmen und standortgerechter autochthoner Heckengehölze.
Bisher Erreichtes:
Bisher konnte der Landschaftspflegeverband auf kommunalen und privaten Flächen fast 10 km neue Hecken anlegen und über 3.200 Obstbäume neu pflanzen. Die Vielfalt unserer Kulturlandschaft im Landkreis Neumarkt gewinnt dadurch ganz enorm.
Machen Sie mit!
Haben Sie als Flächeneigentümer Interesse an der Pflanzung einer Hecke oder Streuobstwiese in der freien Landschaft ?
Dann melden Sie sich einfach beim Landschaftspflegeverband (Tel.Nr. 09181/ 470-383 oder 470-338) oder über unser Kontaktformular.