Das muss vorliegen:
Bilanzierung des erforderlichen Ausgleichs und Zuordnung zur Fläche, auf der die Ausgleichsmaßnahme umgesetzt werden soll (abgestimmt mit Unterer Naturschutzbehörde)
Der Landschaftspflegeverband kümmert sich dann um die praktische Umsetzung:
- Konkrete Ausarbeitung und Planung der Maßnahmen auf Grundlage der vorliegenden Bilanzierung
- Entwicklung eines langfristigen Pflegekonzepts
- Kostenschätzung
- Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
- Durchführung der Maßnahmen mit Landwirten, organisiert über die Maschinenringe
- Fachliche Bauleitung
- Prüfung der Rechnungen und Erstellung einer Endübersicht aller angefallenen Kosten
- Organisation der Abnahme durch die Untere Naturschutzbehörde